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   LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91   

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https://dejure.org/1991,2521
LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91 (https://dejure.org/1991,2521)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21.10.1991 - 9 Sa 38/91 (https://dejure.org/1991,2521)
LAG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 9 Sa 38/91 (https://dejure.org/1991,2521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    DDR; Öffentlicher Dienst; Sonderkündigungsrecht; Kündigungsschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: Kündigungsmöglichkeit nach Einigungsvertrag für Mitarbeiter des DDR-Fernsehens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 367
  • BB 1991, 2528
  • afp 1991, 767
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Er läßt damit die Organisationsgewalt des öffentlichen Arbeitgebers unberührt (BVerfG NJW 1991, 1667 ff).
  • BSG, 14.06.1988 - 11 RAr 40/87

    Ausschluß beruflicher Bildungsmaßnahmen durch § 34 Abs 4 AFG von der Förderung

    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Zwar hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer beabsichtigten betriebsbedingten Kündigung neben den Tatsachen, aus denen er die Betriebsbedingtheit der Kündigung ableitet, auch von vornherein die Gründe mitzuteilen, die ihn gerade zur Auswahl dieses Arbeitnehmers veranlaßt haben (vgl. BAG vom 29.3.1984, NJW 1984, 2374; BAG vom 18.1.1987, EzA Nr. 48 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 2.3.1989, NZA 1989, 75; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl. 1990, § 102 Rdn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Organisatorische Maßnahmen des Arbeitgebers hinsichtlich des Personalabbaus, um seinen Betrieb den veränderten Wirtschaftsbedingungen anzupassen, sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Gerichts wegen zu überprüfen, es sei denn die Maßnahmen erweisen sich offenbar als unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, wobei es sich um selten vorkommende Extremfälle handeln wird (vgl. etwa BAG vom 7.12.1978, NJW 1979, 1902; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. 1991, S. 228, Rdn. 626 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Zwar hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer beabsichtigten betriebsbedingten Kündigung neben den Tatsachen, aus denen er die Betriebsbedingtheit der Kündigung ableitet, auch von vornherein die Gründe mitzuteilen, die ihn gerade zur Auswahl dieses Arbeitnehmers veranlaßt haben (vgl. BAG vom 29.3.1984, NJW 1984, 2374; BAG vom 18.1.1987, EzA Nr. 48 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 2.3.1989, NZA 1989, 75; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl. 1990, § 102 Rdn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Berlin, 06.02.1991 - 58 Ca 10 400/90
    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Dieser Ansicht vermag das erkennende Gericht nicht zu folgen (ebenso ArbG Berlin vom 8.2.1991, DB 1991, 815 = AuA 1991 (Sonderheft), S. 22 f; wohl euch Wank, RdA 1991, 5; Weiß, PersV 1991, 118).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Während das Bundesarbeitsgericht in früheren Entscheidungen die Auffassung vertrat, daß euch die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung nur nach einer sorgfältigen Interessenabwägung festgestellt werden könne, hat es diese Rechtsprechung später aufgegeben (vgl. BAG vom 30.4.1987 AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1989 Betriebsbedingte Kündigung; ebenso BAG vom 16.1.1987, BB 1987, 2302).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Daß der betreffende Arbeitnehmer nicht versetzt oder anderweitig im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt werden kann, dafür trifft an sich den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweisführungslast (vgl. BAG vom 30.5.1978, DB 1978, 1790; BAG vom 27.9.1984, DB 1985, 1189).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
    Behauptet jedoch der Arbeitgeber, keine anderweitige geeignete Beschäftigungsmöglichkeit zu haben, muß der Arbeitnehmer zu dem diesbezüglichen Vorbringen des Arbeitgebers substantiiert Stellung nehmen, wobei er deutlich zu machen hat, wie er sich seine weitere Beschäftigung vorstellt und welche Art der Tätigkeit für ihn in Betracht kommen kann (BAG vom 5.8.1976, DB 1976, 2308; BAG vom 28.5.1977, DB 1977, 2447; BAG vom 27.9.1984, DB 1985, 1189).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Die §§ 9, 10 KSchG sind neben Absatz 4 anzuwenden (LAG Berlin Urteile vom 21. Oktober 1991 - 9 Sa 38/91 - und vom 28. Oktober 1991 - 9 Sa 48/91 - LAGE Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 5 und 4; MünchKomm-Säcker/Oetker, Zivilrecht im Einigungsvertrag, Rz 998; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., Einleitung Rz 75 c; Preis, PersR 1991, 201, 203; a.A. Weiß, PersV 1991, 97, 117).
  • LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93

    Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf

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  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Dabei kann die klageweise Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle nur mit dem angemeldeten Inhalt erfolgen ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619), mit anderen Worten, die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist, wobei der Schutzzweck des § 181 InsO einer Beschränkung des Betrages im gerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 10.07.2003 - 4 Sa 3/03, LAGReport 2003, 328 = NZA-RR 2004, 317).

    Eine Insolvenzfeststellungsklage ist mit gegenüber der Anmeldung geändertem Inhalt ohne erneute Anmeldung unzulässig ( LAG Frankfurt/Main , Urt. v. 10.05.1991 - 15 Sa 1451/90, ARST 1992, 29 = KTS 1992, 567 = NZA 1992, 619).

  • LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91

    Arbeitsverhältnis: Beendigung eines durch Berufung

    Daß für das beim Hörfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR beschäftigte Personal die Regelungen für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend gelten, hat das erkennende Gericht in einer Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 9 Sa 38/91 - im einzelnen dargelegt.

    Für den Bereich des ehemaligen Fernsehens der DDR entspricht dies der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. LAG Berlin vom 21.10.1991 - 9 Sa 38/91 -).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 107/93

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der

    Andere Gerichte halten das - mit unterschiedlicher Akzentuierung - nicht für richtig (vgl. etwa: LAG Berlin vom 21. Oktober 1991, ZTR 1992, S. 76 f.; LAG Berlin vom 28. Oktober 1991, NJ 1992, S. 132 [133]; ArbG Berlin vom 6. Februar 1991, NJ 1991, S. 277 = ZTR 1991, S. 210; ArbG Berlin vom 6. April 1992, NJ 1992, S. 372 [374]; ArbG Berlin vom 18. April 1991, ZTR 1991, S. 340 [341]).
  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

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  • LAG Berlin, 18.01.1993 - 9 Sa 107/92

    Kündigung: fehlende persönliche Eignung

    Wie das erkennende Gericht in einem Urteil vom 21. Oktober 1991 (BB 1991, 2528) im einzelnen ausgeführt hat, kommt den fraglichen Kündigungsregelungen im Einigungsvertrag für den Bereich des öffentlichen Dienstes eine Sonderstellung zu (ebenso Fenski/Linck, NZA 1992, 339; einschränkend Germelmann, NJ 1992, 390 (392) - anderer Ansicht Däubler, PersR 1990, 314; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Auflage 1991, S. 493 Randnote 1382), ohne daß im übrigen auf die materiell-rechtlichen Kündigungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere § 1 Absätze 2 und 3 KSchG, zurückgegriffen werden kann.
  • LAG Brandenburg, 21.07.1992 - 1 Sa 133/92

    Umfang der Beteiligung des Personalrats als Voraussetzung einer wirksamen

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